Prüfung Sachkunde Niedersachsen nach § 3 Abs. 1 und 2 NHundG

Sachkunde Niedersachsen (Hundeführerschein)

Am 1. Juli 2011 ist die Neufassung des Niedersächsischen Hundegesetzes in Kraft getreten. Jeder Neuhundehalter muss einen Sachkundenachweis erbringen.

Die niedersächsische Sachkunde gliedert sich in zwei Teile
Der theoretische Teil umfasst 35 Fragen ( 7 je  Themenbereich). Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themenbereich mindestens vier von sieben Fragen, im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35, richtig beantwortet wurden.

Der praktische Teil findet in einer ablenkungsarmen Umgebung (Grünanlage, Park) und einer ablenkungsreicher Umgebung (Stadt, stadtähnliches Gebiet) statt. Dieser Teil soll einem Spaziergang und Stadtbummel nachempfunden sein. Schwerpunktmäßig wird hier der/die Hundehalter/-in geprüft.

 

Die Prüfung erfolgt durch Edeltraut Mann ( behördlich anerkannte Prüferin des Sachkundenachweises nach §3 Abs. 3 NHundG).

 

 

Prüfungsgebühren
70,- € theoretische Prüfung
75,- € praktische Prüfung

 

Theoretische Prüfung Termin individuell nach Absprache

Anmeldung bitte per Mail.

 

 

Praktische Prüfung

Montag, 25.03.2024 um 16:00 Uhr

 

Ort: Wolfenbüttel

 

Anmeldung bitte per e-Mail.

 

 

 

 

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